Wir verwenden keine Insekten in Egle Lebensmittel


 

Wir versichern Ihnen, dass in keinem unserer Lebensmittel weder Maden, Würmer oder Insekten als Lebensmittelzutat enthalten sind, noch dass wir deren Ausscheidungsprodukte als Zusatzstoffe verwenden.

Insekten, Würmer und Maden gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und müssen zugelassen werden. Unter neuartigen Lebensmitteln werden gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (Novel Food-Verordnung) solche Lebensmittel verstanden, die vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in der EU noch nicht in nennenswertem Umfang – außerhalb der EU aber in durchaus bedeutendem Umfang - konsumiert wurden.

 

Insekten im Nahrungsmittel

 

In der Europäischen Union wurden bisher vier Insekten als Lebensmittel zugelassen:

  • Juni 2021: Mehlkäfer (Tenebrio molitor), im Larvenstadium getrocknet.
  • November 2021: Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren, getrocknet, pulverförmig.
  • Februar 2022 /Januar 2023: Hausgrille (Acheta domesticus), gefroren, getrocknet, pulverförmig/ teilweise entfettetes Pulver.
  • Januar 2023: Buffalowurm/Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus), gefroren, pastenartig, getrocknet, pulverisiert.

 

Nach einer wissenschaftlichen Bewertung durch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gilt der Verzehr dieser Insekten als gesundheitlich unbedenklich. Grund für die Zulassung ist, dass in verschiedenen Studien festgestellt wurde, dass Insekten eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit einem hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien sind.

Mit der Zulassung wird auch genau festgelegt, mit welcher konkreten Bezeichnung das Insekt und in welcher Form es angeboten werden darf. Zudem ist festgelegt, in welchen Lebensmitteln sie in welcher Menge eingesetzt werden dürfen. Bei allen Lebensmitteln, die Insekten enthalten, muss dies in ihrer Zutatenliste klar und verständlich kennzeichnet werden. Dabei müssen der lateinische und der deutsche Name genannt werden.

Zusätzlich muss angegeben werden, in welcher Form das Insekt verwendet wurde, zum Beispiel Pulver oder Paste. Zum Beispiel: „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

Für alle zugelassenen Insekten sind zudem Maßnahmen zur Allergenkennzeichnung vorgeschrieben, da es bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen kommen kann. Das bedeutet, die Lebensmittel müssen einen Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen auf Krebs- und Weichtiere oder Hausstaubmilben tragen.

Bei Schelllack und Karmin handelt es sich um schon seit langem zugelassene Zusatzstoffe, die aus Schildläusen (roter Farbstoff Karmin, E120) bzw. aus den harzigen Ausscheidungen von Lackschildläusen (glänzende Überzugsmittel E 904) gewonnen werden.

 

 

Insekten im Nahrungsmittel

 

Für die Firma Egle kann ich Ihnen versichern, dass wir keine Insekten als Lebensmittelzutat verwenden und auch in Zukunft keine Lebensmittel mit Insekten, Würmer, Maden und deren Ausscheidungsprodukten anbieten werden.

Dipl. oec. troph.
Stefanie Thomas

 

 

Bildquellen: Shutterstock: Lamyai