Stevia - ein natürliches Süßungsmittel?
Stevia ist ein aus der Pflanze Stevia rebaudiana gewonnener Süßstoff, der seit 2011 in Auszügen für Lebensmittel zugelassen ist. Die Zulassung von Stevia für den Lebensmittelbereich beschränkt sich bislang auf die Extrakte (Steviolglykoside) der Stevia-Pflanze. Das bedeutet, dass Steviablätter u. ä. nach wie vor nicht als Zutat für Lebensmittel zugelassen sind.
Zur Herstellung der Steviolglykoside muss sich die Stevia-Pflanze einer Reihe von Verarbeitungsschritten unterziehen: zunächst erfolgt die Trocknung der Pflanzenteile, gefolgt von der Mazeration (Extraktion mittels Wasser oder Alkohol). Darauf folgen die Fällung durch Salze, die Entfärbung mit Absorberharzen, Entsalzung mit Ionenaustauscher und Kristallisierung durch Alkohole. Diese Verarbeitungsschritte werden zum Teil unter erhöhten Temperaturen sowie tiefen pH-Bedingungen mehrmals wiederholt. Das Endprodukt sind dann Steviolglykoside.
Die Hauptsüße der Steviolglykoside entfallen auf das Steviosid (als Extrakt bis zu 300-mal süßer als Zucker) und Rebaudiosid A (bis zu 480-mal so süß). Letzteres ist der geschmacklich reinste Einzel-Süßstoff der Steviolglykoside, denn je größer der Anteil an Rebaudiosid A im Extrakt ist, desto weniger bitterer Beigeschmack ist enthalten.
Steviolglykoside sind als Zusatzstoff E960 bislang nur für konventionelle Lebensmittel zugelassen. In die EU-Öko-Verordnung sind Steviolglykoside noch nicht in den Anhang der erlaubten Zusatzstoffe aufgenommen und dürfen somit nicht in Bio-Lebensmitteln verwendet werden. Es wird kontrovers diskutiert, ob diese Steviaextrakte überhaupt zukünftig für Bio-Lebensmittel zugelassen werden sollen, da selbige sehr stark verarbeitet sind und somit nicht als naturbelassene Lebensmittelzutat von Bio-Verbänden anerkannt werden.
Wir sehen die Zulassung von Stevia in Form von Steviolglykosiden sehr kritisch. Aufgrund des hohen Verarbeitungsgrades sind diese pflanzlichen Süßstoffe keine natürlichere Alternative zu Agavendicksaft, Honig oder Rohrohrzucker.
Zudem sind wir an die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Steviolglykosiden in Lebensmitteln gebunden. Diese beinhalten eine Gewährleistung des Herstellers, dass die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als unbedenklich eingestufte tägliche Aufnahmemenge ADI (= Acceptable Daily Intake) von 4 mg/kg Körpergewicht nicht überschritten werden darf. Je mehr Lebensmittel jedoch zukünftig diesen Süßstoff enthalten, desto schwieriger wird es für den Verbraucher sein, diese Grenze einhalten zu können.
Lediglich die Kalorienfreiheit der Steviolglykoside könnte positiv betrachtet werden. Jedoch stehen wir jeglicher Art von Süßstoffen ebenfalls kritisch gegenüber, da sie nicht einem maßvollen Umgang mit süßen Lebensmitteln dienen.
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